Sie sind Hier
Unternavigation
Service
Inhalt - Geburtsmeldungen
Geburtsmeldung
Die neugeborenen Kälber sind, gemäss der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank, zu markieren und der TVD bis spätestens 23 Tage nach der Geburt und in jedem Fall vor dem Verlassen des Betriebes zu melden (im Rahmen des BVD-Ausrottungsprogramms muss die Meldung, inkl. Versand der Gewebeprobe ans Labor, innert 5 Tagen erfolgen).
Dabei ist zu beachten, dass die für Mitglieder einer Zuchtorganisation vorgesehenen Angaben ebenfalls mitgeteilt werden. Die Geburtsmeldungen werden täglich von der TVD übernommen und mit den bereits in der Datenbank vorhandenen Daten überprüft. Falls vom Züchter ein Abstammungs- und Leistungsausweis gewünscht wird, werden folgende Plausibilitätstests durchgeführt:
- die angegebenen Eltern müssen in der Datenbank registriert sein
- bei der angegebenen Mutter muss eine Deckung mit dem angegebenen Vater registriert sein
- aus dieser Deckung muss eine normale Trächtigkeitsdauer ausgewiesen sein
- innerhalb dem Intervall für eine normale Trächtigkeitsdauer darf keine Deckung mit einem anderen Stier registriert sein
- das Geburtsdatum des Kalbes muss mit dem Kalbedatum der Mutter übereinstimmen
Bei einem positiven Ergebnis dieser Überprüfungen wird die Geburtsmeldung in der Datenbank verbucht und ein Abstammungs- und Leistungsausweis ausgestellt.
Falls Unklarheiten resp. Unstimmigkeiten festgestellt werden, wird der Eigentümer schriftlich aufgefordert, dazu Stellung zu beziehen. Wenn nötig wir die Abstammung mittels Abstammungskontrolle überprüft.
Aborte, Totgeburten und Missbildungen sind der TVD ebenfalls zu melden.
Dokumente
-
Anleitung TVD zu Kälbermarkierung- (pdf | 1.9 MB)

