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Tiereigentümer

In der Regel wird als Eigentümer eines Tieres jeweils der aktuelle Standort gemäss TVD in unserer Datenbank geführt und in den Dokumenten gedruckt. Dies entspricht jedoch oftmals nicht der Realität, da die TVD-Standorte lediglich dem aktuellen Halter, nicht aber dem rechtmässigen Eigentümer entsprechen. Der eigentliche Eigentümer ist uns nicht bekannt.

Eigentümer werden und auf den Dokumenten erscheinen

Oft kommt es vor, dass Personen Tiere besitzen ohne selber einen eigenen Betrieb zu haben, und Ihre Tiere in einen oder mehrere Betriebe verstellen, jedoch trotzdem als Eigentümer in den Dokumenten erscheinen möchten. Bei bestimmten wertvollen Zucht- oder Ausstellungstieren oder vor allem auch bei Zuchtstieren sind oft zwei oder gar mehrere Personen als Miteigentümer beteiligt. Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, auch einen Eigentümer in unserer Datenbank zu führen. Dabei gilt:

  • Der Eigentümer kann, muss aber nicht Mitglied einer VZG / VZV sein
  • Als Eigentümer können Einzelpersonen sowie auch Gemeinschaften auftreten
  • Ein Eigentümer muss uns vom aktuellen Tierhalter schriftlich gemeldet werden

Bei der erstmaligen Erfassung der Adresse eines neuen Eigentümers wird diesem eine Gebühr von CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Falls bei einem Tier der Eigentümer gelöscht oder allenfalls ein anderer eingetragen werden soll, ist uns dies ebenfalls schriftlich (Post oder E-Mail) zu melden. Solche Mutationen sind gratis. Auf den Dokumenten (Abstammungs- und Leistungsausweise, Belegausweise, Ausstellungskataloge) wird anstelle des Halters gem. TVD der Eigentümer gedruckt, falls zum Druckzeitpunkt ein solcher als aktiv registriert ist.
Die Besamung/Belegung erfolgt unter der VZG / VZV- und Betriebsnummer des Halters. Falls zum Zeitpunkt der Deckung ein Eigentümer eingetragen ist, wird dieser zum Züchter des aus dieser Deckung geborenen Kalbes.

Keinen Einfluss auf den Stammstandort

Die Eintragung eines Eigentümers hat keinen Einfluss auf den Stammstandort (Standort gem. TVD) eines Tieres. Ein solches Tier figuriert nach wie vor in der Herdenliste des Betriebes der als Stammstandort erfasst ist. Das Tier erscheint ebenfalls auf dem Begleitschein für die Milchkontrolle des Stammstandortes und wird auch in der Jahresstatistik unter diesem Betrieb geführt.

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