Verbot von Klon-Genetik gilt und wird kontrolliert

Bei den Kontrollen von QM-Schweizer Fleisch wird auch überprüft, ob Klon-Genetik eingesetzt worden ist. Einige wenige Betriebe haben die entsprechenden Vorgaben missachtet.

In der Schweiz sind die Konsumentinnen und Konsumenten skeptisch gegenüber Klon-Genetik. Seit 2019 ist deshalb im Basisprogramm QM-Schweizer Fleisch (QM-SF) die Zucht und Haltung von Tieren verboten, die von Klonen abstammen. Diesen Entscheid fällte der Schweizer Bauernverband in Absprache mit Zuchtverbänden und den grösseren Genetikanbietern.

2022 hat sich bei Kontrollen gezeigt, dass das Verbot von Klon-Genetik in Einzelfällen missachtet worden ist. Teilweise hatten die Tierhalter die nicht konformen Kühe von anderen Betrieben gekauft und gaben an, sich der Klon-Abstammung nicht bewusst gewesen zu sein. Weil im QM-SF sowohl der Einsatz von Klon-Genetik zur Zucht wie auch die Haltung von Tieren mit Klonen in der Abstammung untersagt sind, werden die Züchter bzw. Halter sanktioniert. Fehlbare Betriebe werden kostenpflichtig verwarnt und, falls sie die Situation nicht korrigieren, aus dem QM-Schweizer Fleisch ausgeschlossen.

In sämtlichen Fällen hatten die jeweiligen Zuchtverbände die Klon-Abstammung transparent deklariert, z.B. mit dem Hinweis «Pedigree mit Klon». Die Geschäftsstelle QM-SF ruft deshalb dazu auf, beim Zukauf von Rindern oder Kühen die Abstammungsausweise zu beachten. Ebenso darf bei Besamungen keine Klon-Genetik eingesetzt werden. Anbieter wie Swissgenetics, Select Star oder LGC SA haben sich verpflichtet, ausschliesslich konforme Samendosen anzubieten.

Insgesamt zeigen die Kontrollen, dass Klon-Genetik für die ganz grosse Mehrheit der Tierhalter in der Schweiz kein Thema ist. Die Produktionsrichtlinie und ein Merkblatt zum Einsatz von Klon-Genetik sind auf der Webseite von QM-SF verfügbar.

Medienmitteilung von Agriquali 
Rückfragen: Daniel Flückiger, Leiter Agriquali, Tel. 056 462 52 18
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